Kontakt

0351 - 89 66 84 22 

Info@Generationenberatung-Dresden.de

Generationenberatung nach Maß

Immer alles Up-to-Date: 

 

  • Beratung aller Generationen der Familie
  • Entlastung der Vertrauten
  • Schutz vor Missbrauch der persönlichen Dokumente
  • rechtliche Sicherheit
  • jederzeitige Auffindbarkeit 
  • Berücksichtigung aktueller Urteile und Gesetzesänderungen
  • inkl. persönlicher Änderungswünsche
  • Hinterlegung im Vorsorgeregister und damit abrufbar für die Betreuungsgerichte
  • Anweisungen an Ärzte im Sterbeprozess
  • Hilfestellung für die Bevollmächtigten
  • rechtliche Durchsetzung im Bedarfsfall
  • auf Wunsch Privatsekretariat und Digitalisierung 



Abgesehen von altersbedingten Krankheiten tritt der Fall, dass Vorsorgedokumente benötigt werden, meist plötzlich und unerwartet ein. Dann kommt es darauf an, auf diese Unterlagen schnellstmöglichen Zugriff zu erhalten. Das kann nur durch eine professionelle Lagerung mit ständiger Verfügbarkeit der Vorsorgedokumente garantiert werden. 

Durch die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister, die persönliche Notfallkarte sowie die 24- Stunden-Notfall-Hotline kann diese ständige Verfügbarkeit gewährleistet und die Vorsorgedokumente im Original oder digital versendet werden.

Nichts ist für die Ewigkeit! 

Im Leben gibt es Veränderungen die nicht vorhersehbar sind. So kann eine Person, die heute volles Vertrauen genießt, dieses auch wieder verlieren. Die Einstellung zur persönlichen Patientenverfügung kann sich z.B. aufgrund von Erfahrungen oder neuer medizinischer Möglichkeiten ändern. Selbst eine neue Anschrift, die nicht in die bestehenden Dokumente eingepflegt wird, kann zu Problemen führen. 

Durch den regelmäßigen Updateservice wird sichergestellt, dass die Vollmachten und Verfügungen immer auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. Ist die Neuerstellung der Unterlagen notwendig, erfolgt dies im Rahmen des Updateservice kostenfrei. Ändert sich die Rechtslage, werden die Dokumente selbstverständlich daran angepasst.

Ob ein Betreuungsverfahren eröffnet wird oder nicht, hängt in der Regel davon ab, ob das Betreuungsgericht Kenntnis über das Vorhandensein von Vorsorgedokumenten (Vorsorge- bzw. Generalvollmacht) erlangt. Um dies zu erfragen, wendet sich das Gericht im Notfall ausschließlich an das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR). Hier sind allgemeine Informationen über vorhandene Vorsorgedokumente und die darin bevollmächtigten Personen gespeichert. Mit einer Registrierung im ZVR kann somit einem ungewollten Betreuungsverfahren wirksam entgegengetreten werden.

 

Logo

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Kontakt